Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALFA Passion GmbH
Stand: 06/2026
ALFA Passion GmbH
Goldregenweg 8
22880 Wedel
Geschäftsführer: Arne Jann
– nachfolgend „ALFA Passion“ –
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Entwicklungs-, Projekt-, Schulungs-, Plattform- und sonstige technologiebezogene Leistungen zwischen ALFA Passion und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ALFA Passion stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsgegenstand
(1) ALFA Passion erbringt insbesondere Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologie, entwickelt individuelle Softwarelösungen, KI-Systeme, Datenarchitekturen und Plattformlösungen, übernimmt Projektmanagement- und Architekturleistungen sowie Schulungs- und Coachingaufgaben.
(2) Darüber hinaus kann ALFA Passion eigene Produkte, Softwarekomponenten oder Plattformdienste entwickeln und vertreiben.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem gesondert geschlossenen Einzelvertrag. Beschreibungen in Präsentationen, Konzepten oder sonstigen Unterlagen stellen keine Garantie bestimmter Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote von ALFA Passion sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch ALFA Passion zustande.
§4 Leistungserbringung und Einsatz Dritter
(1) ALFA Passion ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(2) Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.
(3) ALFA Passion haftet für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung eingesetzter Dritter.
§5 Projektmethodik und Leistungsänderungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich eine werkvertragliche Leistung vereinbart ist, werden Leistungen als Dienstleistungen geschuldet. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird in diesen Fällen nicht geschuldet.
(2) Erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen agiler Projektmethoden, erfolgt die Spezifikation der Leistung iterativ. Anpassungen während des Projektverlaufs sind projektimmanent und begründen keinen Mangel.
(3) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus unzureichender Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten von ALFA Passion und verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§8 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Werkvertragliche Leistungen bedürfen der Abnahme.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine Abnahme oder schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§9 Nutzungsrechte
(1) An im Rahmen des Projekts entstehenden Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(2) Eine Übertragung des Quellcodes oder weitergehender Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Vorbestehende Tools, Frameworks, Methoden oder sonstige Komponenten verbleiben im Eigentum von ALFA Passion.
(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.
§10 Open Source und Drittsoftware
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder Komponenten Dritter eingesetzt werden, erfolgt deren Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Lizenzbedingungen. ALFA Passion übernimmt keine weitergehende Gewährleistung als diejenige, die sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ergibt.
§11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Soweit ALFA Passion als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§12 Datenregulierung und EU Data Act
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Daten erhoben, verarbeitet oder bereitgestellt werden, verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen hinsichtlich Datenzugangs-, Datenbereitstellungs- oder Weitergabepflichten, insbesondere nach dem EU Data Act, grundsätzlich beim Kunden.
(2) ALFA Passion schuldet keine eigenständige rechtliche Prüfung regulatorischer Verpflichtungen des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
(3) Verpflichtungen zur Datenportabilität, Interoperabilität oder Ermöglichung eines Cloud-Wechsels bestehen nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
§13 Künstliche Intelligenz und EU AI Act
(1) Sofern ALFA Passion KI-Systeme entwickelt, integriert oder anpasst, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden definierten Anforderungen.
(2) Die regulatorische Einordnung der jeweiligen Rolle im Sinne des EU AI Act – insbesondere als Anbieter, Betreiber oder Inverkehrbringer – bedarf einer gesonderten vertraglichen Festlegung.
(3) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung von KI-Systemen verantwortlich, insbesondere für Transparenzpflichten, Risikobewertungen, Dokumentationspflichten sowie branchenspezifische regulatorische Anforderungen.
(4) KI-Systeme können aufgrund ihrer technischen Funktionsweise probabilistische oder nicht deterministische Ergebnisse erzeugen. Eine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke wird insoweit nicht übernommen.
(5) Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Trainings-, Test- oder Referenzdaten rechtmäßig erhoben wurden und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt ALFA Passion insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§14 Informationssicherheit und NIS2
(1) Sofern nicht ausdrücklich als Betriebs- oder Managed-Service-Leistung vereinbart, ist ALFA Passion nicht für den dauerhaften Betrieb, die Überwachung oder die regulatorische Absicherung von IT-Systemen verantwortlich.
(2) Die Verantwortung für Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten nach der NIS2-Richtlinie oder vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften verbleibt beim Kunden.
(3) Eine Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
§15 Gewährleistung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass ALFA Passion zunächst das Recht zur Nacherfüllung zusteht.
§16 Haftung
(1) ALFA Passion haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALFA Passion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden infolge von Cyberangriffen Dritter ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Die Gesamthaftung ist auf die im jeweiligen Projekt gezahlte Vergütung, maximal jedoch auf 250.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
§17 Freistellung
Der Kunde stellt ALFA Passion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen, aus Verstößen gegen regulatorische Verpflichtungen des Kunden oder aus der Verwendung unzulässiger Daten resultieren.
§18 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen oder schwerwiegenden Cyberangriffen, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
§19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von ALFA Passion. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
